Sie
sind Beschuldigter
Als
Beschuldigter haben Sie folgende grundlegenden Rechte:
Das
Recht, die Aussage zu verweigern
Das
Recht, nicht sich selbst zu belasten, (denn die Strafverfolger
müssen Ihre Schuld beweisen)
Recht,
im Falle der Verhaftung innerhalb von 24 Stunden vom Untersuchungsrichter
einvernommen zu werden, die Gründe für die Verhaftung
zu erfahren und Entlastungsbeweise anzubieten.
Recht,
sofort und jederzeit einen Verteidiger zu kontaktieren, mündlich
und schriftlich.
Recht
auf einen vom Staat bezahlten Verteidiger in folgenden drei Situationen:
(nur auf Antrag)
wenn
die Untersuchungshaft mehr als 5 Tage gedauert hat
wenn
eine mehr als halbjährige Freiheitssstrafe droht
wenn
besondere Gründe v
Sie
sind Ankläger (Privatkläger)
Als
Opfer einer Straftat haben Sie folgende grundlegende Rechte:
Das
Recht, eine Strafanzeige, bzw. Strafantrag bei der Polizei einzureichen
und die Erklärung abzugeben, Sie verlangen die Bestrafung
und wollen sich am Strafverfahren beteiligen. (So erhalten Sie
u.a. das Recht auf Akteneinsicht)
Das
Recht, im Strafverfahren zivilrechtlich Schadenersatz und Genugtuung
zu verlangen.
Das
Recht, bei einer Opferhilfestelle sich beraten zu lassen. Die
Opferhilfestelle hat die Kompetenz, Kostengutsprache für
4 Stunden anwaltliche Beratung zu erteilen.