Werner Spirig

Fürsprecher, MCL Mediator SAV, Fachanwalt SAV Familienrecht

Advokatur Beratung Mediation

Rechte des Beschuldigten
Rechte des Privatklägers
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Strafrecht

 

Im Zusammenhang mit dem Strafrecht kann man anwaltliche Hilfe in zwei Lebenslagen benötigen:

  • Als Beschuldigter
  • Als Ankläger ("Privatkläger")

Sie sind Beschuldigter

Als Beschuldigter haben Sie folgende grundlegenden Rechte:

Das Recht, die Aussage zu verweigern

Das Recht, nicht sich selbst zu belasten, (denn die Strafverfolger müssen Ihre Schuld beweisen)

Recht, im Falle der Verhaftung innerhalb von 24 Stunden vom Untersuchungsrichter einvernommen zu werden, die Gründe für die Verhaftung zu erfahren und Entlastungsbeweise anzubieten.

Recht, sofort und jederzeit einen Verteidiger zu kontaktieren, mündlich und schriftlich.

Recht auf einen vom Staat bezahlten Verteidiger in folgenden drei Situationen: (nur auf Antrag)

wenn die Untersuchungshaft mehr als 5 Tage gedauert hat

wenn eine mehr als halbjährige Freiheitssstrafe droht

wenn besondere Gründe v

 

Sie sind Ankläger (Privatkläger)

Als Opfer einer Straftat haben Sie folgende grundlegende Rechte:

Das Recht, eine Strafanzeige, bzw. Strafantrag bei der Polizei einzureichen und die Erklärung abzugeben, Sie verlangen die Bestrafung und wollen sich am Strafverfahren beteiligen. (So erhalten Sie u.a. das Recht auf Akteneinsicht)

Das Recht, im Strafverfahren zivilrechtlich Schadenersatz und Genugtuung zu verlangen.

Das Recht, bei einer Opferhilfestelle sich beraten zu lassen. Die Opferhilfestelle hat die Kompetenz, Kostengutsprache für 4 Stunden anwaltliche Beratung zu erteilen.