Werner Spirig

Fürsprecher, MCL Mediator SAV, Fachanwalt SAV Familienrecht

Advokatur Beratung Mediation

 

Freizügigkeitsabkommmen CH- EU

Familienzusammenführung Familiennachzug

Asyl

Verbleiberecht nach Scheidung, Trennung

 

 
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Migrationsrecht

 

Normalerweise unterteilt man Migrationsrecht in Ausländerrecht und Asylrecht. Seit diese Gebiete in der Bundesverwaltung in einem Bundesamt gebündelt worden sind und sich das Bundesamt auch den Namen Bundesamt für Migration gibt, spricht man eher von Migrationsrecht.

 

Trotzdem zerfällt das Migrationsrecht in drei Bereiche:

 

  • Arbeitsmigration (Einwanderung)
  • Familienzusammenführung oder Familiennachzug
  • Zuwanderung via Asylrecht

 

Die Einwanderung, um in der Schweiz zu arbeiten, findet vor allem aus der Europäischen Union statt. Dieses Recht steht unter dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU.

Die Einwanderung aus einem Land ausserhalb der EU, um hier zu arbeiten, ist Zurzeit nur möglich, wenn jemand hochqualifiziert ist und die Firma keine Arbeitskraft in der Schweiz oder der EU findet.

Familienzusammenführung, Familiennachzug: Ob jemand, der in der Schweiz eine Bewilligung hat, seine Ehefrau, Nachkommen oder Eltern nachziehen kann, hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Diese Fragen beurteilen sich wiederum unterschiedlich, welche Staatsangehörigkeit der Nachzugswillige hat.

Das Asylrecht nehmen Menschen aus ausserhalb der europäischen Union in Anspruch. Es gibt ein zweistufiges Verfahren:

Das Asyl wird beim Bundesamt für Migration beantragt. Dieses klärt ab, ob die Gründe unserem Asylgesetz entsprechen und ob sie glaubhaft sind. Dann fällt es einen Entscheid. Wenn er negativ ist, kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.

Wer eine Bewilligung hat, kann diese wieder verlieren, vor allem, wenn die betreffende Person mit dem Strafrecht in Konflikt gerät. Wie schwer die Strafe sein muss, damit man die Bewilligung verliert, ist unterschiedlich, je nach Bewilligungsart und Familienkonstellation.

Im Zusammenhang mit der Scheidung und Trennung stellt sich die Frage, unter der welchen Voraussetzungen der ausländische Partner nach der Scheidung und Trennung in der Schweiz verbleiben darf. (Bleiberecht)

 

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