Sie
überlegen sich, ob Sie
die Trennung oder Scheidung mit Hilfe des Anwalts aushandeln wollen.
Dabei müssen Sie folgendes bedenken. Grundsätzlich führen Sie
die Verhandlungen. Die erste Spielregel besteht in der gegenseitigen
Offenlegungspflicht. Sie müssen Ihren Ehegatten über Ihre
wirtschaftliche Situation vollumfänglich informieren. Sodann fühlt
sich der Mediator keinem von Ihnen beiden allein verpflichtet,
sondern nur dem gemeinsamen Anliegen. Er muss neutral, unparteiisch
sein und darf sich deshalb von keinem von Ihnen auf eine Seite
ziehen lassen. Deshalb müssen Sie sich überlegen, ob Sie sich
Ihrem Partner gewachsen fühlen. Sie müssen das Gefühl haben, dass
zwischen Ihnen eine Balance im Durchsetzungsvermögen besteht.
Die
Haupt-Aufgabe des Mediators besteht darin, zwischen Ihnen
die Kommunikation aufrecht zu erhalten. Zuerst will er wissen,
worüber jeder von Ihnen mit dem anderen reden will. Dann
will er sich ein Bild darüber machen, welche Position jeder
von Ihnen zu einer brennenden Frage einnimmt. Weiter frägt
er Sie nach dem Grund, warum Sie etwas so und nicht anders sehen,
welches Interesse Sie an dieser oder jener Sicht der Dinge
haben. Er spornt Sie an, Ihre Position zu überdenken und spontan
nach Alternativen oder Optionen zu suchen.
Schliesslich,
wenn alles gut geht, wird sich eine Verhandlungslösung herauskristallisieren.
Diese Verhandlungslösung kann jeder von Ihnen einem Anwalt Ihrer
Wahl zur Begutachtung vorlegen.
Wenn
die Mediation zu keiner vollständigen Verhandlungslösung führt,
die dem Gericht vorgelegt werden kann, muss der Mediator ausscheiden.
Er darf sich nicht auf die Seite eines Partner schlagen und es
ist ihm auch verwehrt, vor Gericht als Zeuge oder Auskunftsperson
aufzutreten.
Schliesslich
ist die Mediation vertraulich. Eine in der Mediation entworfene
Vereinbarung darf nur nach aussen gelangen, zum Beispiel später
dem Gericht vorgelegt werden, wenn beide Partner einverstanden
sind.
Sie
werden sich wohl fragen, welche Rolle das Recht in der
Mediation spielt. Werde ich vom Anwalt erfahren, welche Rechte
ich gegenüber meinem Ehegatten habe, welche Rechte unsere Kinder
gegenüber jedem Elternteil haben? Oder muss ich mich nebst der
Mediation noch von einem weiteren Anwalt beraten lassen, der dann
nur meine Wünsche und Anliegen berücksichtigen muss?
Meine
Antwort darauf lautet so: Das Recht hat immer zwei Seiten: Das
Recht ordnet auf der einen Seite das Verfahren und gibt den Menschen
Rechte und bürdet ihnen Pflichten auf. So ist es auch bei der
Trennung und Scheidung. In meinerMediation erfahren Sie, wie das
Eheschutz- oder Scheidungsverfahren abläuft. Welches Gericht ist
zuständig, muss man vor dem Gericht erscheinen, wenn ja ein- oder
mehrere Male etc. ?
In
Bezug auf die Rechte und Pflichten zäumen wir das Pferd von hinten
auf. Die in der Mediation ausgehandelte Konvention muss schliesslich
vom Gericht genehmigt werden. Der Richter muss dabei fünf Sachen
kontrollieren:
Als
Anwalt bin ich in der Lage, Ihnen zu sagen, ob Ihre Vereinbarung
klar und vollständig ist. Ob die Vereinbarung im Wohl der unmündigen
Kinder liegt, ob der Partner, der nicht oder weniger als der andere
während der Ehe gearbeitet hat, einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag
bekommt, ist zu einem guten Teil Ermessensfrage, d.h. der eine
Richter beurteilt es so, der andere wieder anders. Mitunter kann
es auch eine sehr komplexe juristische Frage sein. Auch die Frage,
wer was aufgrund des Güterrechts bekommt, ist nicht nur eine Mathematikaufgabe.
Als Mediator, der zugleich Anwalt ist, kann ich Ihnen deshalb
auf jeden Fall sagen, nach welcher Methode solche Berechnungen
durchgeführt werden. Ich kann Ihnen auch eine Berechnung vorlegen,
dies aber nur unter der Voraussetzung, dass sie diese als Diskussionsgrundlage
betrachten und den Mediator nicht zur Rechenschaft ziehen, wenn
Sie mit dem Resultat nicht einverstanden sind, sei es als ganzes
oder in einzelnen Punkten.
Doch
jeder hat auf jeden Fall das Recht, sie von einem Anwalt seiner
Wahl begutachten zu lassen.
II.
Der Anwalt begutachtet die Verhandlungslösung
Wenn
Sie mit Ihrem Ehegatten in einer Mediation eine Scheidungsvereinbarung
ausgehandelt haben, haben Sie möglicherweise das Bedürfnis, den
Text vor der Unterzeichnung einem Anwalt vorzulegen. Sie wollen
nämlich wissen, ob Sie nicht auf zuviel verzichtet haben oder
ob an etwas gar nicht gedacht worden ist. In diesem Fall scheint
es mir wichtig, dass Sie einen Anwalt konsultieren, der gegenüber
der Mediation eine positive Grundeinstellung hat. Denn einerseits
gilt es, zum Erreichten Sorge zu tragen und es nicht unnötigerweise
aufs Spiel zu setzen. Anderseits geht es auch darum, das Erreichte
am Masstab des Rechts zu messen.
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