Werner Spirig

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Gleichgeschlechtliche Partnerschaft

 

Seit Januar 2007 gibt es in der Schweiz das Partnerschaftsgesetz (PartG). Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Beziehung beim Zivilstandsamt als "in eingetragener Partnerschaft" registrieren lassen. Wenn das geschehen ist, gilt das homosexuelle Paar fast wie verheiratet. Wenn es Schwierigkeiten gibt, kann ein Partner den Richter anrufen, um die finanziellen Angelegenheiten regeln zu lassen. Wenn die Beziehung auseinandergeht, muss sie vom Richter aufgelöst werden, um die Eintragung löschen zu lassen. Die Partner können ihre Beziehungen durch einen Vermögensvertrag regeln. Wenn sie nichts unternehmen, wird ihr Vermögen strikt als getrennt behandelt.