Gleichgeschlechtliche
Partnerschaft
Seit Januar 2007 gibt es in
der Schweiz das Partnerschaftsgesetz (PartG). Gleichgeschlechtliche
Paare können ihre Beziehung beim Zivilstandsamt als "in
eingetragener Partnerschaft" registrieren lassen. Wenn das
geschehen ist, gilt das homosexuelle Paar fast wie verheiratet.
Wenn es Schwierigkeiten gibt, kann ein Partner den Richter anrufen,
um die finanziellen Angelegenheiten regeln zu lassen. Wenn die
Beziehung auseinandergeht, muss sie vom Richter aufgelöst
werden, um die Eintragung löschen zu lassen. Die Partner
können ihre Beziehungen durch einen Vermögensvertrag
regeln. Wenn sie nichts unternehmen, wird ihr Vermögen strikt
als getrennt behandelt.