Gemeinsame
Beratung durch einen Anwalt
Zwischen
Ihnen und Ihrem Ehegatten herrscht ein gutes Einvernahmen. Unter
den Nägeln brennt Ihnen aber, sich Klarheit über rechtliche Fragen
zu verschaffen, um eine umfassende und faire Vereinbarung über
die Folgen der Scheidung auszuhandeln. In diesem Fall drängt es
sich wohl auf, sich gemeinsam durch einen Anwalt beraten
zu lassen.
Sollte
sich im Verlaufe der Beratung herausstellen, dass in einem oder
mehreren Punkten keine Übereinstimmung mehr herrscht, sich vielmehr
konträre, unvereinbare Standpunkte herauskristallisieren, ist
eine gemeinsame Beratung nicht mehr möglich.
In
diesem Fall muss die Beratung entweder in eine Mediation, d.h.
eine Verhandlung mit Hilfe des Mediators, übergehen, oder sie
muss abgebrochen werden.