Werner Spirig

Fürsprecher, MCL Mediator SAV, Fachanwalt SAV Familienrecht

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Gemeinsame Beratung durch einen Anwalt

 

Zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten herrscht ein gutes Einvernahmen. Unter den Nägeln brennt Ihnen aber, sich Klarheit über rechtliche Fragen zu verschaffen, um eine umfassende und faire Vereinbarung über die Folgen der Scheidung auszuhandeln. In diesem Fall drängt es sich wohl auf, sich gemeinsam durch einen Anwalt beraten zu lassen.

Sollte sich im Verlaufe der Beratung herausstellen, dass in einem oder mehreren Punkten keine Übereinstimmung mehr herrscht, sich vielmehr konträre, unvereinbare Standpunkte herauskristallisieren, ist eine gemeinsame Beratung nicht mehr möglich.

In diesem Fall muss die Beratung entweder in eine Mediation, d.h. eine Verhandlung mit Hilfe des Mediators, übergehen, oder sie muss abgebrochen werden.