Güterrechtliche Auseinandersetzung
Die Ehe ist u.a. auch eine wirtschaftliche
Gemeinschaft. Das Güterrecht beantwortet drei Fragen:
1. Wem gehört das in der Ehe vorhandene
Vermögen?
2. Wie wird es während der Ehe behandelt?
3. Wie wird es bei der Auflösung
verteilt?
Die Antwort auf die dritte Frage ist die
güterrechtliche Auseinandersetzung. Wenn eine Ehepaar
nicht nur über einen Hausrat und ein wenig Erspartes verfügt,
muss im Scheidungsfall die Vermögenslage genauer untersucht
werden .
Die güterrechtliche Auseinandersetzung
ist nur ein rechtliches System, das bei der Scheidung für
einen Ausgleich sorgt.
Daneben gibt es weitere Ausgleichssysteme,
da unser Sozialstaat Vermögen schafft, an das die meisten
Leute solange nicht denken, als sie gesund und noch im Arbeitsprozess
sind. Im Scheidungsfall findet auch ein Ausgleich in folgenden
Bereichen statt: