Werner Spirig

Fürsprecher, MCL Mediator SAV, Fachanwalt SAV Familienrecht

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Güterrechtliche Auseinandersetzung

 

Die Ehe ist u.a. auch eine wirtschaftliche Gemeinschaft. Das Güterrecht beantwortet drei Fragen:

1. Wem gehört das in der Ehe vorhandene Vermögen?

2. Wie wird es während der Ehe behandelt?

3. Wie wird es bei der Auflösung verteilt?

 

Die Antwort auf die dritte Frage ist die güterrechtliche Auseinandersetzung. Wenn eine Ehepaar nicht nur über einen Hausrat und ein wenig Erspartes verfügt, muss im Scheidungsfall die Vermögenslage genauer untersucht werden .

 

Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist nur ein rechtliches System, das bei der Scheidung für einen Ausgleich sorgt.

Daneben gibt es weitere Ausgleichssysteme, da unser Sozialstaat Vermögen schafft, an das die meisten Leute solange nicht denken, als sie gesund und noch im Arbeitsprozess sind. Im Scheidungsfall findet auch ein Ausgleich in folgenden Bereichen statt:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung.(1.Säule)
  • Pensionskasse (2. Säule)

    Während der Gesetzgeber bei der AHV automatisch für einen Ausgleich sorgt, müssen die Altersguthaben, die in der 2. Säule stecken, bei der Scheidung im Sinne des Zivilrechts verteilt werden.Dabei muss man daran danken, ob Geld vor der Scheidung abgehoben worden ist, sei es, um selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren, sei es, um Startkapital für ein eigenes Geschäft zu haben.

 

Schliesslich hat die Scheidung auch Auswirkungen auf die Anwartschaft auf Witwenrenten. Sie wollen wissen, ob Sie eine Witwen- oder Witwerrente der AHV oder der 2. Säule erhalten, wenn Ihr Ex-Ehemann oder ihre Ex-Ehefrau stirbt.