Das
Familienrecht umfasst ein weites Feld. Dazu gehören das Heiraten,
das Scheiden, die Abstammung, - welches Kind gehört
zu welchem Vater? und welcher Vater gehört zu welchem Kind? -,
das Güterrecht und die rechtliche Organisation der Familie.
Und wenn das Schicksal einen erwachsenen Menschen oder ein Kind
in eine hilfs- und schutzbedürftige Lage versetzt, sind die Vormundschaftsbehörden
da. Diese Angelegenheiten sind im Zivilgesetzbuch geregelt.
Doch
zu einem modernen Verständnis der Familie gehören auch heterosexuelle
Partnerschaften, die ohne das Band der Ehe gelebt werden sowie
gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die Konkubinatsbeziehung
wird nicht in einem zusammenhängenden Gesetz geregelt, aber für
die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gibt es neuerdings ein
eigenes Gesetz.
Beginnen
wir in dieser Übersicht mit dem Heiraten. Die meisten Brautpaare
brauchen nicht den Gang in eine Anwaltskanzlei anzutreten. Doch
bei Heiraten mit einem Bezug zum Ausland kann der Beistand
durch einen Anwaltes unumgänglich sein. Dies ist dann der Fall,
wenn es bei der Beschaffung von Heiratspapieren Schwierigkeiten
gibt oder eine heiratswillige Person über kein Aufenthaltsrecht
verfügt oder - nicht mehr verfügt.
Das
Abstammungsrecht beschlägt die Frage, wer, rechtlich gesehen,
Vater ist, wie man als Vater anerkannt werden kann, wenn das Kind
nicht einer Ehe entstammt, und wie man seine Vaterschaft wieder
los wird, wenn die Ehefrau einen Seitensprung gemacht hat. Aus
der Sicht des Kindes geht es darum, den richtigen Vater zu haben,
und wenn keiner feststeht, überhaupt zu einem Vater zu kommen.
Sich trennen und sich scheiden sind natürlich die
Schwerpunkte des Familienrechts. Als erstes gilt es, den richtigen
Zeitpunkt zu wählen. Am Besten ist es, die rechtlichen Angelegenheiten
dann in Ordnung zu bringen, wenn sich kein Ehepartner mehr innerlich
an den anderen gebunden fühlt. Doch dann, wenn es um die materielle
Existenz geht, hat man vielfach keine Wahl und muss dann zum Anwalt
und wohl auch zum Gericht gehen, wenn jene auf dem Spiel steht,
d.h. wenn ein Ehepartner auf den Unterhaltsbeitrag des anderen
dringend angewiesen ist. Sofern sich die Ehepartner nicht durch
Verhandlungen, sei es via Anwälte oder einem Mediator, einigen
können, gibt es zwei Wege:
Das
Eheschutzverfahren ist ein einfacheres, rascheres Verfahren
als die Scheidung. Im Gegensatz zu dieser ist es aber nicht endgültig.
Das Scheidungsverfahren kann mitunter länger dauern und
regelt die Beziehungen zwischen den Ehegatten endgültig. Am Ergebnis
der Scheidungsverhandlungen oder dem richterlichen Urteil lässt
sich später, gegen den Willen des anderen Ex-Ehegatten, nur in
Ausnahmefällen rütteln.
Wenn
es um die vorläufige Trennung oder die definitive Auflösung der
Ehe geht, stehen grundsätzlich zwei Wege offen: Entweder
einigen sich die Ehegatten auf einen Mediator oder sie
beauftragen Anwälte, die Scheidungsverhandlungen zu führen
oder direkt die Scheidungsklage beim Gericht einzureichen. In
diesem Fall kommt früh ein Richter ins Spiel, der sich vielfach
- so zum Beispiel im Gerichtskreis Bern - zuerst als Vermittler
anbietet, bevor er als Richter amtet.
Konkubinatspaare
und Gleichgeschlechtliche Partner können sich bei einem
Anwalt über die vertragliche Gestaltung ihrer Beziehung beraten
lassen.Für gleichgeschlechliche Partner gibt es auch ein
gerichtliches Auslösungsverfahren.