Werner Spirig

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Familienrecht
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Das Familienrecht umfasst ein weites Feld. Dazu gehören das Heiraten, das Scheiden, die Abstammung, - welches Kind gehört zu welchem Vater? und welcher Vater gehört zu welchem Kind? -, das Güterrecht und die rechtliche Organisation der Familie. Und wenn das Schicksal einen erwachsenen Menschen oder ein Kind in eine hilfs- und schutzbedürftige Lage versetzt, sind die Vormundschaftsbehörden da. Diese Angelegenheiten sind im Zivilgesetzbuch geregelt.

Doch zu einem modernen Verständnis der Familie gehören auch heterosexuelle Partnerschaften, die ohne das Band der Ehe gelebt werden sowie gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die Konkubinatsbeziehung wird nicht in einem zusammenhängenden Gesetz geregelt, aber für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gibt es neuerdings ein eigenes Gesetz.

Beginnen wir in dieser Übersicht mit dem Heiraten. Die meisten Brautpaare brauchen nicht den Gang in eine Anwaltskanzlei anzutreten. Doch bei Heiraten mit einem Bezug zum Ausland kann der Beistand durch einen Anwaltes unumgänglich sein. Dies ist dann der Fall, wenn es bei der Beschaffung von Heiratspapieren Schwierigkeiten gibt oder eine heiratswillige Person über kein Aufenthaltsrecht verfügt oder - nicht mehr verfügt.

Das Abstammungsrecht beschlägt die Frage, wer, rechtlich gesehen, Vater ist, wie man als Vater anerkannt werden kann, wenn das Kind nicht einer Ehe entstammt, und wie man seine Vaterschaft wieder los wird, wenn die Ehefrau einen Seitensprung gemacht hat. Aus der Sicht des Kindes geht es darum, den richtigen Vater zu haben, und wenn keiner feststeht, überhaupt zu einem Vater zu kommen.

Sich trennen und sich scheiden sind natürlich die Schwerpunkte des Familienrechts. Als erstes gilt es, den richtigen Zeitpunkt zu wählen. Am Besten ist es, die rechtlichen Angelegenheiten dann in Ordnung zu bringen, wenn sich kein Ehepartner mehr innerlich an den anderen gebunden fühlt. Doch dann, wenn es um die materielle Existenz geht, hat man vielfach keine Wahl und muss dann zum Anwalt und wohl auch zum Gericht gehen, wenn jene auf dem Spiel steht, d.h. wenn ein Ehepartner auf den Unterhaltsbeitrag des anderen dringend angewiesen ist. Sofern sich die Ehepartner nicht durch Verhandlungen, sei es via Anwälte oder einem Mediator, einigen können, gibt es zwei Wege:

Das Eheschutzverfahren ist ein einfacheres, rascheres Verfahren als die Scheidung. Im Gegensatz zu dieser ist es aber nicht endgültig. Das Scheidungsverfahren kann mitunter länger dauern und regelt die Beziehungen zwischen den Ehegatten endgültig. Am Ergebnis der Scheidungsverhandlungen oder dem richterlichen Urteil lässt sich später, gegen den Willen des anderen Ex-Ehegatten, nur in Ausnahmefällen rütteln.

Wenn es um die vorläufige Trennung oder die definitive Auflösung der Ehe geht, stehen grundsätzlich zwei Wege offen: Entweder einigen sich die Ehegatten auf einen Mediator oder sie beauftragen Anwälte, die Scheidungsverhandlungen zu führen oder direkt die Scheidungsklage beim Gericht einzureichen. In diesem Fall kommt früh ein Richter ins Spiel, der sich vielfach - so zum Beispiel im Gerichtskreis Bern - zuerst als Vermittler anbietet, bevor er als Richter amtet.

Konkubinatspaare und Gleichgeschlechtliche Partner können sich bei einem Anwalt über die vertragliche Gestaltung ihrer Beziehung beraten lassen.Für gleichgeschlechliche Partner gibt es auch ein gerichtliches Auslösungsverfahren.